Gnade für Ulvi Kulac

März 26, 2010


Dies ist ein offenes Gnadengesuch, welches an verschiedene Mitglieder des Deutschen Bundestages, an diverse Medienanstalten, an Einzelpersonen und Organisationen gesendet, und als Blog, Forenbeitrag, HP-Seite ins Internet gestellt wird.
Dieses Gesuch darf von Jedermann kopiert, und mit seinem Namen als Unterstützer gekennzeichnet, an den Herren Bundespräsidenten gesendet werden. Für Veränderungen diesen Textes übernimmt der Verfasser keinerlei Haftung! Jeder haftet für seine Email die er versendet selber!

Hirzenhain, den 24.03.2010

GNADENGESUCH

An den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland

Herrn Professor Dr. Horst Köhler
Schloss Bellevue
Spreeweg 1
10557  Berlin

Eamil: poststelle@bpra.bund.de

Ersuche ich:

Menschenrechtler
Roland Schmidt
Wilhelm Leuschner Strasse 22
63697-Hirzenhain

Email: menschenrechtler@googlemail.com

um:                                                                                                         GNADE

für den geistig behinderten, und wegen nicht erwiesenen Mordes, zu lebenslanger Haft verurteilten, und in einer forensischen Psychatrie in Bayreuth untergebrachten

Ulvi Kulac

Zur Begründung:

Als Menschenrechtler stehe ich mir und meinem christlichem Gewissen gegenüber in der Pflicht nicht tatenlos wegzuschauen, wenn vermeintliches oder gar tatsächliches Unrecht begangen wird/wurde.
Ein Rechtstaat kann nur funktionieren, wenn jeder zweifelhaften Entscheidung nachgegangen wird, und am Ende der Ermittlungen die Menschenrechte gewahrt bleiben.

Im Fall des Ulvi Kulac sind für mich (und grossen Teilen der Bevölkerung) die Menschenrechte massiv missachtet worden.
Die Beweislage spricht eindeutig gegen die Justizbehörden in Bayern!

Am 7. Mai 2001 verschwand in Lichtenberg die damals neunjährige Peggy Knobloch spurlos.
Im April 2004 wurde der geistig behinderte Gastwirtssohn Ulvi Kulac wegen „Mordes“ an dem Mädchen zu lebenslanger Haft verurteilt und ist seither in einer forensischen Psychiatrie in Bayreuth untergebracht.
Peggys Leiche wurde bis heute nicht gefunden.

Medienberichten zu Folge soll Peggy Knobloch ein sehr aufgeschlossenes und kontaktfreudiges Schlüsselkind gewesen sein, oft auf sich alleine gestellt. Peggy sei demnach ein „vernachlässigtes Schlüsselkind“ gewesen.

So machten damals in Lichtenberg Gerüchte die Runde, Peggy sei von einem Türken verschleppt worden, weil der damalige Partner von Mutter Knobloch auch ein Türke war. Es wurde spekuliert, Peggy könnte einem internationalen Kinderpornohändlerring in die Arme gefallen sein. Zeugen wollen das Mädchen mehrfach in der Türkei gesehen haben.

Doch statt in diese Richtung zu ermitteln, wurde ein „Täter“ aus den Ärmeln gezaubert, an Recht und Gesetz vorbei.

Nachdem die SOKO 1 festgestellt hatte, Ulvi Kulac könne nie der Täter sein, (nicht nur, das er mit weit über 100Kg Lebendgewicht die quirlige Peggy hätte über 15 Minuten im Dauerlauf verfolgen müssen, nein, in diesem Zeitraum hätte Peggy auch noch getötet und beseitigt werden müssen. Vom Verwischen sämtlicher Spuren einmal ganz abgesehen –
und es noch mindestens 16 Entlastungszeugen gab, die Peggy Knobloch nach der angeblichen Tatzeit noch gesehen haben wollen)
wurden die Ermittlungen in Richtung Ulvi Kulac zu Recht eingestellt = In dubio pro Reo.

Unverständlich und durch nichts begründet (ausser durch niedere menschliche Beweggründe einen Erfolg vorweisen zu wollen) wurde eine SOKO 2 eingesetzt, die den geistig Behinderten Ulvi Kulac ohne Rechtsanwalt (Menschenrechtsverletzung) stundenlang vernommen hat, und ihn dabei gefoltert haben soll. ( Würgegriffe an der Schulter, nähe Hals) Dieses Geständnis, welches ohne Rechtsfolgenbelehrungen und ohne anwaltlichem Beistand zustande gekommen ist, ist ein grober Verstoss gegen die Menschenrechte und Rechtsnormen.

In diesem Zusammenhang wollen Sie zur Kenntnis nehmen, dass ich im Jahre 2006 von der Initiative „Gerechtigkeit für Ulvi“ eingeladen worden bin, und mir die Initiatorin, Frau Gudrun Rödel, Einblicke in die Akten gewährte, die sie vom Thüringer Anwalt Windisch erhalten habe. Diese Akten bekam ich unaufgefordert auf den Tisch serviert.

Meine unabhängige und überparteiliche Einschätzung, nach Sichtung der Akten ist:
Ulvi Kulac gehört in eine betreute Wohneinrichtung, und nicht in den Knast oder einer Psychiatrie.

Auch muß alles daran gesetzt werden, das man Peggy findet, egal ob lebend oder tot.
Dazu gehören unabhängige und überparteiliche Ermittlungsbehörden, die nicht auf politisch und juristisch gewollte Erfolge aus sind, sondern darauf bedacht die tatsächliche Beweislage zu würdigen.

Das Schicksal der kleinen Peggy beschäftigt auch neun Jahre nach ihrem Verschwinden die Medienvertreter und Bevölkerung weit über die Grenzen Bayerns hinaus. Nicht zuletzt deswegen, weil es in den vergangenen Jahren immer wieder Zeugen gab, die Peggy irgendwo gesehen haben wollen und Spekulationen, dass sie möglicherweise noch leben könnte.

Der bekannte Profiler Dr. Thomas Müller war in Lichtenberg und hat dort eine Tatortanalyse für eine Doku-Reihe von Sat.1 erstellt. Er hat auch Ulvi in der Psychiatrie besucht und vor laufender Kamera befragt. Die Sendung wurde am Sonntag, dem 21. März, um 22.15 Uhr auf Sat.1 ausgestrahlt.
Müller: „Es kommt sehr selten vor, das jemand wegen Mordes verurteilt wird, wenn keine Leiche vorhanden ist. Was passiert mit Ulvi, sollte Peggy eines Tages lebend gefunden werden?“

Ich möchte abschliessend noch darauf aufmerksam machen, dass ich die Gruppe „Gerechtigkeit für Ulvi“ nicht unterstütze. Diese Gruppe geht Wege, die ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann.

Sollten Sie, Herr Bundespräsident, Interesse an einem funktionierenden Rechtstaat haben,- sollten Sie von einem aufrichtigen und ehrlichem Gewissen geleitet sein,- sollten Sie daran glauben, das wir alle einmal an unseren Taten gemessen und gerichtet werden,- dann werden Sie entsprechend tätig.

In Deutschland gab es schon ganz andere erfolgreiche GNADENGESUCHE, wie Ihnen der ehemalige Ministerpräsident von Baden Württemberg, Teufel, bestätigen wird.

Die Bevölkerung versteht es immer weniger, wie mit voller Härte gegen möglicherweise Unschuldige vorgegangen wird, während man Täter schützt, die sich als Geistliche an Schutzbefohlene vergangen haben. (Verjährung, Verschleppung etc.)

So, Herr Bundespräsident, sehen einige Gesetze aus, an die sich immer weniger gehalten wird:

§ 163a StPO Der Beschuldigte ist vor Abschluß der Ermittlungen zu hören. Dabei kann er Beweisanträge stellen, die zu seiner Entlastung dienlich sind, und in der anhängenden Sache vorgetragen werden können. Er kann sich auch schriftlich äußern.

§ 168b StPO Das Gesamtergebnis ist von der Staatsanwaltschaft aktenkundig zu machen.

§ 160 StPO Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur belastenden, sondern auch die entlastenden Umstände zu berücksichtigen und zu bewerten, und sich dabei an die tatsächliche objektive Beweislage zu halten.

§ 136a StPO Die Täuschung bei der Vernehmung ist verboten, daß der Angeschuldigte aufgrund nicht vorhandener Beweise oder Zeugenaussagen überführt sei.

Hier geht es nicht mehr um Fehler, die gemacht werden, weil keinem etwas verdächtiges auffällt, sondern um Vorsatz. Beweis dafür ist das willkürliche Einsetzen einer SOKO 2

Von den Bürgern wird immer wieder Zivilcourage erwartet und gefordert.
Diese können Sie, Herr Bundespräsident, jetzt an den Tag legen.

mit freundlichen Grüssen,

R. Schmidt, Menschenrechtler
– Freiheit ist Missstände offen aussprechen zu dürfen –

Kirchenlinks

Februar 10, 2010

Die Menschen lassen sich von Kirchendiktaten nicht mehr einschüchtern!
Knapp 2000 Jahre Kirchendiktatur (plus 2000 Jahre AT) gehen zu ende.

Viel zu lange waren viele Menschen ungebildet, und somit dem Geheuchel der Geistlichen ausgeliefert.
Viel zu lange hat man sich durch Gewalt (Ritterkreuzzüge, Folter, Mord und Totschlag) und Psychoterror (Ungläubige landen in der Hölle) beugen lassen.

Die Menschen haben es satt und begriffen, sie werden belogen. Sie haben begriffen, selbst die Bibel lügt.

Die Kirchen haben einen riesen grossen Fehler gemacht. Sie haben sich oberlehrerhaft als Feudalherren (Frauen) aufgespielt, als unfehlbare Götter, die sich alles herausnehmen könnten und dürften.
Viele Menschen haben zu denken angefangen, haben sich gefragt, ist es das, was ein Jesus vorgelebt und gewollt hat? Und einige kamen dann darauf, das dieser Jesus selbst Opfer einer verlogenen Kirche gewesen ist,- eine Kirche (Judentum mit Priesterschaften), die schon damals mit der Politik und Justiz paktierte. Eine Kirche, die nie einen Krieg abgelehnt hat!

Immer mehr spricht dafür, dass Jesus ein friedlicher und tiefgläubiger Sozialrevolutionär gewesen ist.
Zum Gott wurde er erst 300 Jahre nach seinem Tod gemacht, von den Katholiken.

Sollte es zutreffen, das nur sehr wenige Menschen nach ihrem Ableben in einer gerechten Form weiter existieren, dann sind es mit Sicherheit nicht die, welche sich alles schön reden, sich ihre Sünden vergeben;- und aus mutigen Menschen (Jesus) einen Gott (Personenkult) gemacht haben.
Prozessionen sind nichts weiter, als wie eine Sau durchs Dorf tragen zu wollen.

Hier wichtige Links

http://www.kirchen-einsparen.de/jesusvonnazareth/index.html
Feudaler Kirchenreichtum

http://149828.homepagemodules.de/t57f8-Wurde-Jesus-von-einem-Priester-gezeugt.html
Ist Jesus auch ein Missbrauchsopfer gewesen?

http://149828.homepagemodules.de/t59f8-Ev-Theologe-quot-Die-Bibel-luegt-quot.html
Gerd Lüdemann, ev. Theologe; Kirche und Bibel lügen

http://www.kirchenaustritt.de/statistik/
Statistik über die Kirchenaustritte

http://www.theologe.de/
Dieter Potzel, Ex-Protestantenpfarrer, aus Heuchelkirche ausgetreten

http://glaubensportal.cms4people.de/index.html
Der Freiglaube des Menschenrechtler Roland Schmidt

http://menschenrechtler.chapso.de/
Was passiert, wenn man Politik/Justizsauereien aufdeckt.

http://152245.homepagemodules.de/t18f12-Kirchensex-Missbrauch.html
Sexueller Missbrauch in den Kirchen an der Tagesordnung

NaziStasiJustiz

Februar 4, 2010

Die politisch gewollte Stasi- und Nazijustiz

Immer mehr Menschen erkennen (je schlimmer die Wirtschaftskrise über uns hereinbricht = Volksverarmung), unsere Justiz, sie ist weder unabhängig noch überparteilich, noch sitzen dort Menschen (Richter, Staats- und Rechtsanwälte mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitsempfinden. Mag es hier und da einzelne geben, im Streben nach Gerechtigkeit ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet, so gilt für die Meisten: „Die Grossen lassen wir laufen – die Kleinen hängen wir!“ Diejenigen, die für Recht und Ordnung sorgen sollen, entpuppen sich in grosser Zahl selber als Rechtsbeuger. Recht und Gesetz (Willkürstaat) werden somit ausser Kraft gesetzt.

Unter dem Titel: „Wenn der Staat sich angegriffen fühlt“ schilderte Phoenix am 31.01.2010 von 9.45 Uhr bis 10:30 Uhr, wie sich der Unmut der Bevölkerung (hauptsächlich Studenten) in den 60er hochschaukelte, gegen das politisch ewig gestrige System, wo in allen Bereichen ehemalige Nazis und Mitläufer vertreten waren, bis hin zum damaligen Bundeskanzler Kissinger (CDU) Es wurde mit der staatlichen Macht (Polizeieinheiten) geknüppelt, gefoltert, gemordet, verhaftet, verurteilt, weggesperrt,- an Recht und Gesetz vorbei. Wenn Beweise nicht ausreichten, dann wurden Polizisten zu Falschaussagen angestiftet. Aus diesem Staatsterrorismus heraus wurde als Gegenoffensive die RAF (Rote Armee) gegründet.

Im Beitrag wurde dokumentiert, wie der ein oder die andere, wegen angeblichen Mordes an Staatsdiener, verurteilt werden sollte, und Lügenschlösser zusammengebrochen sind. Einen ganz besonders hohen Stellenwert hatte der unbeugsame Rechtsanwalt Heinrich Hannover, der sich von Politik und Justiz nicht als Machtinstrument missbrauchen liess.
Info über Heinrich Hannover hier;  http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Hannover

Gegen Ende der Dokumentation wurde auch gezeigt, wie beim Zusammenbruch der DDR Hans Modrow gefälschte Wahlergebnisse als echte Zahlen präsentieren sollte, er sich beweiskräftig weigerte, trotzdem wegen Wahlfälschung angeklagt wurde, weil die alte SED Riege im Hintergrund recht gut mit den Politikern aus Deutschland West konnte. Modrow war beliebt in der DDR, der musste halt irgendwie weg.

Schon anhand unserer Geschichte haben wir keine unabhängige Justiz. Fast alle Nazijuristen haben nach 1945 Recht gesprochen, und die meisten DDR Juristen sind auch wieder in Amt und Würden.

Das ehemalige RAF Mitglied Astrid Proll, die auch wegen Mordes angeklagt war, und freigesprochen werden musste, weil Polizisten vor Gericht der Lüge überführt wurden, brachte es auf den Punkt: “ DER VERURTEILUNGSWILLEN GEGENÜBER SCHWÄCHERE IST BEI DER JUSTIZ GRÖSSER, ALS WIE SICH AN DIE BEWEISE ZU HALTEN!“
Pervers von oben nach unten Aburteilen, und sich intern damit brüsten/schmücken, wie viele unschuldige und ehrliche Menschen man denn, dank seines Amtes, hinter Gitter bringen durfte.

So verwundert es auch nicht (diese Methoden werden noch heute angewendet), das Heinrich Hannover eine Anzeige/Verurteilung nach der anderen von Nazijuristen bekommen hat = Geldbussen (Erzwingungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe) weil die Wahrheit als üble Nachrede und Verleumdung ausgelegt worden ist.
In einem funktionierendem Rechtsstaat würde gegen diese Willkürjuristen ermittelt, nicht aber dort, wo Nazi- und Stasijuristen ihr Unwesen betreiben dürfen; oder deren Kinder und Enkel, die eine entsprechende Erziehung genossen haben.

Wie absurd das ganze ist, wird daran deutlich, das NVA Soldaten noch einen Tag vor der Auflösung der Nationalen Volksarmee auf den Westen geschossen hätten, wäre entsprechender Befehl aus Ostberlin oder Moskau ergangen. Ein Tag später waren das dann Bundeswehrsoldaten, den Befehlen aus Bonn und Washington ausgeliefert. Heute fliegen Teile dieser desorientierten Truppe in Afghanistan herum, wo der Drogenhandel so gut floriert wie nie zuvor.
Werteverfall  nennt man so etwas. Am Ende wird der Ruf nach sozialer Sicherheit, Zucht und Ordnung wiederbelebt werden, der 1933 schon einmal die deutsche Geschichte prägte.

Lorenz Knorr, Sozialist und Antifaschist, wurde letztlich nur freigesprochen, weil er die Öffentlichkeit und internationales Interesse hinter sich wusste. Er kritisierte mehrfach die Nazijustiz.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lorenz_Knorr

Prozess wegen Beleidigung ehemaliger Hitler- und Bundeswehrgenerale [Bearbeiten]

1962 griff er auf einer öffentlichen Jugendveranstaltung die personelle Kontinuität von der Wehrmacht zur Bundeswehr an und bezeichnete diese als „Massenmörder“. Wegen „Beleidigung“ von ehemaligen Generälen der nationalsozialistischen Wehrmacht (unter Anderen Adolf Heusinger, Friedrich Foertsch, Hans Speidel), die nun in führender Position in der Bundeswehr tätig waren, sowie „Staatsgefährdung“ musste er sich mehreren Gerichtsverfahren stellen. Verteidigt wurde er dabei unter Anderem von Heinrich Hannover und konnte sich auf internationale Unterstützung beispielsweise von Bertrand Russell, Linus Pauling, Arnold Zweig, Martin Niemöller oder Wolfgang Abendroth stützen. Ohne auf das von Lorenz Knorr vorgelegte Beweismaterial einzugehen, urteilte das Amtsgericht in Solingen, es handele sich bei dem Begriff „Massenmörder“ um ein beleidigendes Werturteil, demgegenüber ein Wahrheitsbeweis nicht zulässig sei, blieb aber mit einer Geldstrafe von 300 DM deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung forderte.[1] 1974 wurde der Prozess „wegen geringer Schuld“ eingestellt.[2] Ein parallel laufendes Verfahren wegen „Staatsgefährdung“ vor einer Sonderstrafkammer durchlief alle Instanzen und endete mit der Aufhebung des Urteils wegen „Staatsgefährdung“.

Carl von Ossietzky Zitat: »In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.«

http://www.mafialand.de/Members/roth/die-gerichtsverhandlung-vor-dem-amtsgericht-in-leipzig-wegen-ueblicher-nachrede-die-ich-begangen-haben-soll-begann-etwas-verspaetet

Auszug Kommentar des Peter Köberle  am 02.11.2009 20:01
Sachsensumpf – AG Leipzig 28.10.09

Zitat:
Auszüge aus einem Schreiben eines pensionierten Richters nach
35 Dienstjahren, die jegliche Kommentierung des Zustandes in der
deutschen Justiz überflüssig machen:

„…Ansonsten dürfte die Biographie auch für einen Justiz-Externen verständlich sein: die Schilderung von „Sodom und Gomorrha!

… Es ist nicht uninteressant, in einer undemokratisch strukturierten, rechtsstaatlich hochdefizitären, ethisch verkommenen, strukturell verlogenen, in jeder Hinsicht korrupten und partiell regelrecht kriminellen Justiz zu arbeiten – von einem anthropo / ethno- und soziologischen Standort aus gesehen.

Das ganze deutsche Justiz-Theater könnte man satirisch unter den Topos „Planet der Affen“ einbuchen – wenn es nicht für viele Bürger existenzvernichtend wäre.

Die Gründe für die gesellschaftliche Entartung der Justiz sind vielfältig:

Es fängt schon mit der Geburt an: „Auferstanden“ mit den Nazi-Juristen, nie entnazi-fiziert …… Und dann: „Juristen“ ! In der Regel voluptative Rechtsverdreher, vor allem die „Einser“-Typen, die die Justiz dominieren.

Was für mich besonders faszinierend war:
Bis zum 53. Lebensjahr fast alljährlich auf Wehrübung, habe ich dort, wo das Prinzip ‚Befehl und Gehorsam‘ galt, immer Männer mit Rückgrat und Zivilcourage erlebt – dort aber, wo ‚Richterliche Unabhängigkeit‘ beweihräuchert wurde, fand ich nur Ängstliche, Duckmäuser, Ja-Sager, opportunistische „Handlanger“ und kriminelle „Vollstrecker“ (Aber das mag auch daran liegen, dass bei den Gebirgsjägern ein besonderes Klima herrschte – bis dann die „Wiedervereinigung“ es egalisierte).

Bei Ihrer Arbeit sollten Sie bedenken:

In Russland werden unbequeme Journalisten erschossen (zur Abschreckung), weil das System offensiv brutal ist. In der BRD werden die Liquidationen, wegen dem Affentheater „Demokratischer Rechtsstaat“, camoufliert als „Selbstmord / Unfall /
„plötzlicher Tod“ (ausgeführt von den „Diensten“ bzw. deren Helfershelfern, von denen es sektoral sehr unterschiedliche gibt).

Aber gefährlich ist es immer, nicht konform zu sein.

Mit freundlichem Gruß

gez. …………
Richter i.R.

http://www.jurablogs.com/de/die-ueble-nachrede-des-rolf-bossi
Staranwalt Rolf Bossi wagte es die Justiz zu kritisieren

http://152245.homepagemodules.de/t9f17-Leserbrief-eines-Ex-Richter.html
Ex-Richter kritisiert die Justizkollegen

http://menschenrechtler.chapso.de/
Wenn man sich mit dieser Justiz anlegt, und sein Recht einfordert

Wurde Christus von einem Priester gezeugt?

Januar 27, 2010

Was wäre wohl, wenn Jesus von einem Hohepriester gezeugt worden sein könnte?

Wie man auf so eine Idee kommt, werden sich jetzt viele sicherlich fragen. (?)
Die Antwort darauf ist ganz einfach, nämlich indem man sich weiterbildet, heilige Schriften studiert, und zwar solche, die von den Kirchen (katholische und orthodoxe) verbannt wurden. In diesem Fall hier meine ich die geheime Bibel „Die Apokryphen“.
Verbannt heisst aber nicht, das alles, was dort geschrieben steht, ignoriert wurde.
So hat sich die Kirche in Teilbereichen sehr wohl den Apokryphen bedient.
Als Beispiele werden Ochs und Esel benannt, die im NT nicht auftauchen, oder auch die Namen der heiligen 3 Könige.
In der Einleitung heisst es auch, die original Schriften aus der Zeit des AT und NT sind in orientalischen Schriften, griechisch und latain gehalten. Kanonische Schriften sind die, welche im AT und NT gebündelt sind, alle anderen Schriften aus dieser Zeit werden als Apokryphen bezeichnet, also nicht nur die Schriftrollen von Kumran.
Apokryph = geheim = Übersetzung aus dem griechischen
Die Kirche (Katholizismus) lehnte diese Schriften der Frühchristen (Gnostiker) als Irrlehre ab, weil sie diese Schriften nicht korrigieren (zensieren) durfte.
In der Einführung wird weiter vermerkt, in allen Schriften (also auch in der Bibel) wurde unwesentliches zu wesentliches gemacht, und neues hinzuerfunden.

Da keiner von uns in der Zeit des AT und des NT gelebt hat, kann auch keiner behaupten, er/sie wüsste die absolute Wahrheit.
Fakt ist, es gab/gibt bis zum heutigen Zeitpunkt kein übersinnliches unsterbliches Wesen, welches sich uns offenbart, zu uns spricht, sich uns zeigt.
Wir haben mündliche Überlieferungen in der Frühzeit des AT gehabt, später wurde alles von Menschen für Menschen aufgeschrieben. Wäre es anders als wie die selbstgerechten Kirchen, Freikirchen und Sekten behaupten, kämen die Schriften von einer unfehlbaren Schöpfung, die Erde wäre dann der Mittelpunkt des Universum, sie wäre in 7 Tagen erschaffen worden, und Christus wäre wieder unter uns, als eigenständiges selbstredendes Geschöpf. Der Mensch wäre bereits in der ersten Woche der Entstehung der Erde aufgetreten, und nicht 5 Minuten vor 12 Uhr. Ausserdem wäre die Erde dann eine Scheibe, und das Himmelszelt eine Art Käseglocke, die sich um diese Scheibe bewegt. Wäre Christus der allwissende Gott gewesen, er hätte zumindest diesen Dingen (ganz gleich ob wichtig oder unwichtig) widersprochen, weil der Mensch früher oder später in der Lage war, das selber herauszufinden. Aufgrund des globalen Allgemeinwissen, des sich loslösen vom Diktat selbstherrlicher Kirchen und Geistlicher, kommen immer mehr Lügen und Märchen ans Tageslicht, wo man zweifelsfrei sagen darf, „Kirchen und Bibelschreiber lügen!“

Kommen wir zum Kern der Überschrift, warum Christus durchaus von einem Priester abstammen könnte.

In den Texten des Kindheitsevangelium; Quelle Pistis Sophia heisst es, ab Seite 428:
„In den kanonischen Schriften findet sich nichts über die Jugendzeit Mariens. Auch von ihren Eltern ist nirgends die Rede. Diese Lücke schliesst nun das Protevangelium des Jakobus. Wir erfahren, dass die Eltern Joachim und Anna hiessen und dass sie reich und fromm waren.. Nur Kinder hatten sie nicht.“
Nach Auffassung der jüdischen Lehre würde aber Gott nur die Gerechten mit einer grossen Nachkommenschaft auszeichnen.
„Schliesslich aber empfängt Anna doch und gebiert eine Tochter.“
Diese lange Kinderlosigkeit, die durch das Eingreifen Gottes beseitigt wird, kommt uns bekannt vor, weil es Abraham und Sara (Genesis 18,10-15) genau so ergangen ist.

Zur Geburt des Propheten Samuel, den ebenfalls eine Frau mit Namen Anna nach langer Kinderlosigkeit gebar, steht geschrieben, Seite 429: „Mit Kummer im Herzen betete sie zum Herren und weinte bitterlich. Sie tat ein Gelübde und sprach: >Herr der Heerscharen, wenn du das Elend deiner Magd ansiehst, meiner gedenkst,- und deiner Magd Samen schenkst, so will ich ihn dem Herren weihen sein Leben lang.“ (1 Samuel 1,10-11)

Auch im Lukas Evangelium (Lukas 1,6-7) werden Elisabeth und Zacharias benannt, die im hohen Alter ihren Sohn Johannes zur Welt brachten.

Diese Begebenheiten haben folgendes gemeinsam:
Fromme und gottesfürchtige Ehegatten bleiben lange kinderlos. Doch sie flehen zu Gott, ihr Gebet wird erhört, ein Kind wird geboren. In allen Fällen ist es aber erstaunlicherweise nicht irgend ein Kind; es spielt immer eine grosse Rolle im Heilsplan Gottes. Es ist also kein Zufall, dass sich die Geburt Mariens, und später die Geburt von Jesus, im gleichen Rahmen abspielt.

Maria wird in den Tempel des Herren geführt (Seite 429)
„Maria war ein frühentwickeltes Kind, welches als 13-jährige den Priestern im Tempeldienst übergeben wurde.“ Gleiches geschah auch mit Samuel (1 Samuel 1,22+28)

Während es bei Lukas 1,27 lapidar heisst: „Maria war verlobt mit einem Manne aus dem Hause Davids, namens Joseph.“ – steht im Protevangelium des Jakobus: „Maria wurde durch göttliche Erwählung dem Joseph verlobt. Aus seinem Stab flog eine Taube. So wurde ihr der von Gott erwählte Verlobte angezeigt.“

Die Ankündigung der Geburt Jesu (Seite 438)
„Die Priester besprachen sich und sagten > Wir wollen einen Vorhang für den Tempel des Herren anfertigen lassen.< Und es sprach der Priester > Rufet mir unbefleckte Jungfrauen aus dem Stamme Davids!< Und die Diener gingen hin und machten sich auf die Suche und fanden 7 Jungfrauen.“ – „Und sie führten die Jungfrauen hinein in den Tempel des Herren, und es sprach der Priester > Stellt mir durch Los fest, wer das Gold spinnen soll und den Bergflachs und die Baumwolle und die Seide …<“ – „Das Los fiel auf Maria.“

In den Texten ist weiter die Rede davon, das Joseph Maria aus dem Tempel holte, er  6 Monate lang beruflich unterwegs war, und nach seiner Rückkehr Maria im 6. Monat schwanger war. Joseph war entrüstet, gab es doch nur die Möglichkeiten, das Maria in dieser Zeit fremd ging, oder aber im Tempel missbraucht wurde. So gab es ein Verhör vor dem Hohepriester (Seite 440), mit dem Resultat, das Maria ein bitteres Prüfungswasser gereicht bekam. Dieses Wasser, wäre sie keine Jungfrau mehr, würde an der Leibesfrucht Schaden anrichten. Da dies nicht geschehen ist, wurde die Jungfräulichkeit für rechtens erklärt.

Nachdem man derartiges liest, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man mit so einem Zusatzwissen verfahren kann.
Man kann es sich bequem machen und weiterhin blind behaupten/glauben Christus sei der eingeborene Sohn Gottes, sei Gott selbst, sei der heilige Geist, sei eine Ikone, die angebetet werden möchte. Man kann sich in blindem Gehorsam ergeben, so funktionieren, wie es heuchlerische Geistliche und verlogene Kirchenorganisationen gerne hätten = blindes Gottvertrauen.

Man kann sagen, man glaubt an gar nichts mehr, weil offensichtlich überall und in allen Bereichen gelogen und betrogen wird.

Man kann aber auch versuchen zu einer nachvollziehbaren und rationalen Erklärung zu gelangen, anhand des Wissens und der Lebenserfahrung, die jeder Einzelne von uns hat. Voraussetzung dafür aber ist, das wir eine freie Meinung abgeben, die nicht an Abhängigkeiten und Ängsten geknüpft ist.
Da ich weder heuchlerische Schriftgelehrte noch selbstgerechte scheinheilige Geistliche fürchte, und mir weltliche gesellschaftliche Nachteile inzwischen egal sind, kann ich mir eine unabhängige freie Meinung erlauben. Dabei bin ich lediglich mir selber und meinem Gewissen gegenüber verpflichtet.

Für mich ergibt folgende Hypothese einen Sinn, die auch vieles, bis in die heutige Zeit hinein, erklärbar macht.

Priester, lüsterne Gesellen, verlangten nach Jungfrauen, weil sie ihre sexuelle Geilheit an unbefleckten Frauen ausleben wollten. Ob die Jungfrauen damals unter Drogen vergewaltigt wurden, oder ob man sie so besamt hat, das die Jungfräulichkeit erhalten geblieben ist, das mag einmal dahingestellt sein. Auf jeden Fall erfahren wir, die Priesterschaft hat vorgegeben, was von Gott (Wer oder was ist Gott? Eine genaue Defination haben wir nicht) kommt und gewollt ist, und was nicht.
Darum haben auch überwiegend Leute im Geschichtsbuch der Juden (Bibel AT) eine „Hauptrolle“ bekommen, die in ihrer Kindheit in den Tempel gesteckt worden sind.
So erklärt sich denn auch die Geschichte des tiefgläubigen und gottesfürchtigen 12-jährigen Jesus im Tempel von Jerusalem. Er hat, bis zu diesem Zeitpunkt, funktioniert, wie es von einem verschleppten und eingeschüchterten Kind erwartet wird. Als 12-jähriger übte er dann zum ersten Mal Kritik am Tempel und dem Priestertum. Eine Kritik, welche die falsche Verlogenheit offenbarte, immer und immer wieder. Eine Kritik, die mit der Ermordung am Kreuz endete, weil sich Christus dem verlogenen Glaubensdiktat nicht beugte. Eine Kritik, die Jahrtausende überdauerte, weil sie zum einen mit roher Gewalt (Ritterkreuzzüge) verbreitet wurde, zum anderen aber auch erkennen lies, da war jemand, der konnte Gerechtigkeit von Selbstgerechtigkeit unterscheiden, und hat sein Leben für die Gerechtigkeit geopfert.
Es macht einen Sinn, warum das Neue Testament erst lange Zeit nach der Ermordung Christi niedergeschrieben wurde, und viele Schriften für lange Zeit geheim blieben. Hätte das Priestertum die Möglichkeit gehabt, es hätte alle Schriften die über Jesus berichteten, vernichtet, und die Verfasser töten lassen.
Die Passagen aus den Apokryphen lassen erahnen, warum bis in die heutige Zeit hinein Kinder/Jugendliche in Schulen, Heimen, Klöstern etc. geistig abgerichtet, und körperlich (sexuell) misshandelt wurden/werden. Folter und Gewalt wurden/werden bis in die jüngste Zeit hinein als von Gott gegeben hingestellt. Gewalttätige Priester, Pfarrer, Politiker, Juristen stünden unter dem Schutz Gottes, und die geschundenen Menschen (Zwangsgläubige) hätten dieser Oberschicht uneingeschränkt zu dienen. So erklärt sich auch unsere „moderne“ Gesetzgebung, wonach die meisten Verbrecher aus der Oberschicht ungestraft davon kommen, während der kleine Mensch auf der Strasse dafür gekreuzigt wird, weil er Ross und Reiter benennt.

Dieser Jesus könnte gesehen haben, wie immer mehr Jungfrauen in den Tempel geführt wurden, und sexuell missbraucht worden sind. Er könnte gehört haben, wie die Priesterschaft gesagt haben könnte. „Sucht Männer für die von uns geschwängerten Frauen, und teilt ihnen mit, die Kinder kommen von Gott. Als Beweis  führen wir die Jungfräulichkeit an. Sagt niemandem etwas darüber, das wir unseren Samen eingeführt haben. Diese Kinder sollen gesellschaftlich anerkannt sein. Sie sollen von verheirateten Paaren aufgezogen werden, und im Alter von 3 bis 6 Jahren an unseren Tempel übergeben werden. Diese ungeborenen Kinder tragen unser Erbgut, und wir werden sie erziehen, so wie wir das für richtig befinden!“

Welch ein Schock muss das für ein Kind sein, welches sehr wach im Geiste ist, und Dinge erkennt/begreift die andere ignorieren/verdrängen? Christus, gezeugt von einem Priester im Tempel?
Welch ein Schock für viele uneheliche Kinder, die von katholischen Pfaffen gezeugt wurden, die sich aus ihrer Verantwortung stehlen. Kinder, die eine Pfarrersputzfrau zur Mutter haben, die sich denken können (sogar wissen) wer ihr Erzeuger ist.
Welch ein Schock für Waisenkinder in evangelischen und katholischen Heimen, die gefoltert und missbraucht wurden.
Welch ein Schock für Kinder, die gegen ihren Willen in Sekten und Freikirchen leben müssen, (von den Eltern und Organisationen gezwungen) so wie Christus vor über 2000 Jahren wahrscheinlich seine Jugend im Tempel verbringen musste.

Denkt man über diese These nach, wen macht sie wütend, wer wird sauer, wer wirft mit Beleidigungen um sich? Richtig, es sind all diese Lügner und Verbrecher, die sich auf Kosten anderer ein schönes und bequemes Leben machen. Sie sind es, die israelische Priesterschaft, das Judentum, die Römer, die Katholiken, die Orthodoxen, die Protestanten, die Freikirchen, die Sekten – die den wahren Jesus verleugnen und als gottgleiche Ikone verherrlichen, die angeblich nach ihren Vorstellungen funktioniere.

Freigläubige, die sich von niemandem etwas aufdiktieren lassen, die erkennen auch in einem von einem Priester gezeugten Jesus Christus einen mutigen Menschen, der sich für soziale und juristische Gerechtigkeit eingesetzt hat. Sie erkennen einen tiefgläubigen Menschen, der Frieden und Gerechtigkeit wollte;- der die Ursachen und Verursacher benannte, warum es immer wieder zum Krieg und zur Ungerechtigkeit kommt. Sie erkennen, für Christus waren alle Menschen gleich. Für ihn gab es kein auserwähltes Volk Gottes, keine Kirche mit Hirarchien, keine Geschäftemacherei mit dem Glauben. (Er stiess die Stände der Geldwechsler und Händler vor dem Tempel um)

Freigläubigen ist es wichtig daran zu glauben, dass sie selber versuchen ihr eigenes Leben nach Gerechtigkeit auszurichten; und hoffen, das es noch etwas nach unserem Ableben gibt, wofür alle Menschen (Kreaturen) belohnt oder bestraft werden.

Freigläubige brauchen weder eine Gottesikone (Tanz um das goldene Kalb) mit Namen Christus, Papst, Buddha, Mohammed oder Dalai Lama, noch brauchen sie eine Jungfrau als Mutter. Für sie zählt das was Christus vorgelebt haben könnte. Nicht paktieren mit denen, welche unsere Welt plündern, sondern sich mutig dagegenstellen.

Man könnte auch zu der Auffassung gelangen, gerade diejenigen, die behaupten, sie seien gläubige Gott wohlgesonnene Menschen, das diese Menschen ungläubig sind, oder nur an das Böse (Selbsttäuschung, Selbstgerechtigkeit) glauben. Das die wirklich Gläubigen keine Kirche/Glaubensorganisation brauchen, weil für sie zur eines zählt, Taten.

Darum habe ich Hochachtung vor Menschen, die sich für ihre Mitmenschen aufopfern. Der Papst, der Kirchenpräsident, Sektenprediger, geistige Führer gehören nicht zu diesen wertvollen Menschen.

Deshalb sind mir die Menschen noch lieber, die sagen, sie glauben an gar nichts, weil die Beweise fehlen und weil sie von Geistlichen ständig belogen werden, als wie die Lügner und Betrüger, die „im Namen Christi“ sich schamlos alles herausnehmen.

„Im Namen des Volkes“ – da fragen sich auch viele unschuldig Beschuldigte, die, trotz fehlender Beweise, abgeurteilt werden, von verurteilungsgeilen Juristen, welches Volk denn da gemeint ist? Und sie fragen sich, warum ist diese Justiz zu feige zu Urteilen, „Im Namen des Richter, des Staatsanwaltes, des Anklagevertreters“?

Nur Verbrecher verstecken sich hinter Dubiositäten und schweigen.

(RS) 27.01.2010

Harry Wörz (Deutsche Saustalljustiz)

Oktober 22, 2009

Endlich einmal ein Richter mit Zivilcourage, der im Juristenfilz nicht mitgemacht hat.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,656792,00.html

Menschenrechtskonvention

Juli 19, 2009

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

Unschuldsvermutung!

Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

In den Ländern des Europarats wird er darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

Inhalt der Unschuldsvermutung

Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.

Zur Durchsetzung der Unschuldsvermutung sind strafrechtliche Verbote (Verfolgung Unschuldiger, falsche Verdächtigung, Verleumdung, üble Nachrede) und je nach Sachlage verschiedene zivilrechtliche Abwehr- und Ausgleichsansprüche (Anspruch auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz, Geldentschädigung, Unterlassung) vorgesehen.

Die Vermutung der Unschuld endet mit der Rechtskraft der Verurteilung.

Kommentar:
Im sogenannten Rechtsstaat Deutschland, dort, wo sich die Justiz selber kontrolliert, und viele Juristen in den Parlamenten sitzen (oft Kinder und Enkelkinder ehemaliger Nazijuristen, oder Stasijuristen) dort fackelt man nicht lange mit Verurteilungen nach willkürlicher Gutsherrenart.
Ein be- und angeschuldigter Normalbürger muss seine Unschuld nachweisen. Im Klartext, machtbesoffene Juristen/Mitbürger dürfen nach Lust und Laune unbescholtene Menschen verdächtigen, die dann wiederum ihre Unschuld nachweisen müssen. Methoden wie im tiefsten Mittelalter.
Reichen die Beweise für eine Verurteilung nicht aus, dann werden Menschen auf Polizeirevieren derart in die Enge getrieben (gefoltert), das sie früher oder später Geständnisse abliefern. Nicht einmal Rechtsanwälte (Verteidiger) sind bei diesen Nazi- und Stasiverhören dabei. (Siehe Ulvi Kulac; ein geistig Behinderter wurde zu einem Geständnis genötigt, ein verschwundenes Mädchen getötet zu haben = Mord ohne Leiche)
Gelingt diese Einschüchterung nicht, will man aber (Götter in schwarz) mit aller Macht eine Verurteilung, dann heisst es vor Gericht: „Der Anklage wird subjektiv mehr Glauben geschenkt, als wie der Verteidigung!“
Ob vorsätzliche Rechtsbeugung, Bestechung, Faulheit oder Dummheit – die Justiz in Deutschland besteht aus einem kriminellen Eigenleben!

Die internationalen Menschenrechte, das Grundgesetz – alles wird mit Füssen getreten, die Bevölkerung wird verarscht!
Selbst der europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein globaler Sauhaufen, wo man von 100.000 Beschwerden, welche sich z.b. gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit richten, lediglich eine Beschwerde annimmt, und diese dann pressewirksam vermarktet.
Auch das Bundesverfassungsgericht ist ein feiger Papiertiger, der nur allzugerne die Justizfreunde beschützt, statt Recht und Gesetz Geltung zu verschaffen.
Statt Gewaltenteilung, statt unabhängige Überparteilichkeit, – herrscht gemeinsamer Klüngel, wo eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

Deutschland, die Obrigkeit (Politik, Justiz, Beamtentum, Presse, Funktionärswesen, Industrie, Banken, Kirchen- und Gewerkschaftsbosse) ein rechtsfreier Saustall ohne Beispiel!

Neben diesem Artikel 11 der Menschenrechtskonventionen hier noch ein paar Auszüge:

§4 = Verbot der Sklaverei
Gewerbetreibende, die sich finanziell keine Lohnabhängigen leisten können, beuten diese für wenig Geld aus, bezw. zahlen überhaupt keine Löhne.

§5 = Verbot von Folter
Was in der DDR üblich war, wird auch in Gesamtdeutschland praktiziert. Politisch Gefangene werden gefoltert, wenn sie friedlich in den Hungerstreik treten. Die Folter reicht von sich nackt ausziehen, und in einem hell erleuchteten Erdbunker eingesperrt zu werden, auf unbestimmte Zeit, über körperliche Anschläge, welche als Unfälle vertuscht werden, bis hin zur Verabreichung starker Medikamente und das Einweisen in Psychatrien. Alles möglich, weil es keine unabhängigen Kontrollen gibt.

§7 = Gleichheit vor dem Gesetz
Die Grossen lässt man vor Gericht laufen, weil die sich viele und teure Anwälte leisten können, die Kleinen hängt man!

§8 = Recht auf eine umfassende Rechtsfolgenbelehrung / Verteidiger
Stinkfaule Richter/Polizisten weisen lediglich darauf hin, das man entweder schweigen kann oder die Wahrheit sagen müsse. Das man aber auch Beweisanträge stellen kann, und alles vortragen, was zur Entlastung beiträgt, dass wird in aller Regelmässigkeit vor Gericht unter die Tische gekehrt. Möglichst viele Fliessbandurteile, und Deckel drauf, ohne Rücksicht auf unschuldige Opfer. Bekommen Kinderschänder noch bis zu 3 Anwälte gestellt; so muss ein jeder, der unterhalb von 12 Monaten Freiheitsentzug liegt, sich selber verteidigen, wenn der Richter einen Prozesskostenantrag ablehnt!

§9 = Niemand darf willkürlich festgenommen werden
Durchgeknallte Richter (Staatsanwälte) veranlassen Festnahmen, ohne sorgsam zu prüfen, ob diese überhaupt gerechtfertigt sind. Nicht wenige Menschen werden wieder frei gelassen, weil man sich geirrt hat, oder schlampig ermittelt wurde.

§10 = Recht auf ein unabhängiges und überparteiliches Verfahren
Ein Grossteil der Juristen verfügt über ein Parteibuch, ist in Parlamenten vertreten, oder in diversen Vorständen, und gleichzeitig bei der Justiz beschäftigt. Wer diese Justiz öffentlich kritisiert, der muss damit rechnen, das Rechtsbeuger gleichzeitig als Ankläger und Richter in Erscheinung treten.

§19 = Recht auf freie Meinung
Dem gegenüber steht lediglich als höheres Gut die Würde des Menschen.
Was macht unsere verlogene scheinheilige Justiz? Sie begeht oft den Straftatbestand der Beleidigung (Kraftausdrücke gegen Beschuldigte), sie betreibt Verleumdung und üble Nachrede, indem bei Verhören/Verhandlungen propagiert wird, der Angeschuldigte habe eine Straftat begangen, trotz fehlender Beweise. Obendrein wird dann noch die Presse informiert, weil man sich als durchgeknallter Gott in schwarz gerne feiern lässt.
Auf der anderen Seite werden Menschen wegen angeblicher übler Nachrede, Verleumdung und üblen Nachrede verurteilt, welche derartige Sauereien vor die Öffentlichkeit bringen. WILLKÜRJUSTIZ!!!

Kapitaldiktatur und Juristenmafia Hand in Hand.
Die Grossen lässt man laufen; Die Kleinen hängt man!
Die Reichen immer reichen; Die Armen immer ärmer!

Unzivilisierter und Unchristlicher geht es wirklich nicht mehr!

18.07.2009
Menschenrechtler Roland Schmidt

email addi hierlachtdiekoralle@web.de
hp’s http://justizmuell.cms4people.de/index.html
http://glaubensportal.cms4people.de/index.html
Forum http://menschenrecht.foren-city.de/

Hartmann-Pamphlet

Juni 26, 2009
Hartmann-Pamphlet-1

Hartmann-Pamphlet-1

Hartmann-Pamphlet-2

Hartmann-Pamphlet-2

Hartmann-Pamphlet-3

Hartmann-Pamphlet-3

Flugblatt

Juni 26, 2009
Flugblatt-A

Flugblatt-A

Flugblatt-B

Flugblatt-B

Rechtsbeugung

Juni 26, 2009

Menschenrechtsverletzungen – Meinungsfreiheit findet in Deutschland nicht mehr statt.

—————————————————————————————————————————————-

Was Meinungsfreiheit in Deutschland wert ist, das hat Anfang des Jahres 2006 ein 49-jähriger Familienvater aus Mittelhessen zu spüren bekommen.

Auch in seinem Heimatort HIRZENHAIN hat die Gemeinde so viele Schulden gemacht, daß sie sich von den Sozialwohnungen trennen mußte. Diese wurden vornehmlich an Immobilienhaie verschleudert, die wiederum über rote und schwarze Parteibücher verfügen, und über gute Beziehungen zu den Banken und der Justiz.

Kaum die Immobilien übernommen, wurden die Mieten in die Höhe getrieben, und die Mietnebenkosten ebenfalls, ohne Belege.

Über viele Jahre hinweg gab es dann Krach zwischen den Parteien, bis der Familienvater in der Öffentlichkeit Flugblätter verteilte, mit der harmlosen Frage: „Ob der Gederner Vermieter, Herbert Weber, ein hinterhältiger und feiger Abzocker sei.(?)

Darauf rannte dessen SPD-Anwalt Rudolf Hartmann-Nidda, zur Richterin Kleinmaier vom Landgericht Gießen, und auf Wunsch des Anwalt, ohne Prozeß, wurden 1.000 Euro Buße, bez. 5 Tage Knast verhängt.

Rechtmittel wurden verweigert, ohne Begründung.

Der Familienvater ist dann eigenständig zur JVA nach Hünfeld, und trat dort in einen friedlichen Hungerstreik. Daraufhin sollte er unterschreiben, daß er selbstmordgefährdet sei. Weil er das nicht tat, wurde er in Handschellen gelegt und zur JVA nach Kassel verfrachtet.

Dort mußte er sich nackt ausziehen, und wurde 20 Stunden in einer unterirdischen Gummizelle Videoüberwacht. Danach wurde er in eine Zelle verlegt, mit einem weiteren Inhaftierten zusammen.

Beweis: Az.: 2 O 199/05 LG Giessen, Richterin Kleinmaier, Richter Nierwetberg

Vor Jahren gab es schon Streit, weil dieser Mann Richter und Staatsanwälte öffentlich kritisierte, in Form von Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus. Damals gab Oberstaatsanwalt Kramer zum Besten: „Hier bestimmen wir, was Meinungsfreiheit ist! Wenn Sie keine Ruhe geben, dann befürchte ich eines Tages ein böses Ende für Sie!“

——————————————————————————————————————————————–

Wenn wir nicht endlich anfangen, sämtliche Sauereien öffentlich zu benennen, mit Roß und Reiter; wenn wir nicht anfangen dafür zu Sorgen, daß die Justiz kontrolliert werden muß, und zwar von unabhängiger Stelle, dann ist es ganz aus mit der Meinungsvielfallt.

Wir haben Mafiastrukturen wie in der Weimarer Republik, und wir kennen die Folgen, die daraus resultieren. Die Menschen lassen sich das alles nicht mehr lange bieten.Erst nimmt man ihnen die Arbeitsplätze weg, dann die Wohnungen, dann auch noch die Meinungsfreiheit.

So schlimm ist es in manchen Ostblockländern nicht, wie hier bei uns.

——————————————————————————————————————————————–

Verantwortlich im Sinne der Meinungs- und Pressefreiheit (selbst auf die Gefahr hin, zerstört zu werden)

Menschenrechtler: Roland Schmidt, Postfach 19, 63697-Hirzenhain

Ein klassisches Beispiel von Rechtsbeugung und fehlende
Gewaltenteilung:

Bleidigen Richter, Staats- und Rechtsanwälte Angeschuldigte;
(Begehung von übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung)
dann wird man auf den Weg der Privatklage verwiese, so man sich zur
Wehr setzen will.
(Aussicht auf Erfolg gleich null, weil eine Krähe der Anderen kein
Auge aushackt)

Kritisiert man aber sachlich diese Juristen/Justiz,
so sind diese Herrschaften gleichzeitig Ankläger und Richter in einem,
verbiegen Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus und persönliche
Meinung zu
angeblicher übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung,
und nennen das dann = öffentliches Interesse.
(Aussichten auf Freispruch gleich null)

Verantwortlich im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit: hierlachtdiekoralle@web.de

Gesetze

Juni 26, 2009

Wichtige Gesetze im Strafrecht, die immer wieder gerne verbogen werden

§ 163a StPO Der Beschuldigte ist vor Abschluß der Ermittlungen zu hören. Dabei kann er Beweisanträge stellen, die zu seiner Entlastung dienlich sind, und in der anhängenden Sache vorgetragen werden können. Er kann sich auch schriftlich äußern.

§ 168b StPO Das Gesamtergebnis ist von der Staatsanwaltschaft aktenkundig zu machen.

§ 160 StPO Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur belastenden, sondern auch die entlastenden Umstände zu berücksichtigen und zu bewerten, und sich dabei an die tatsächliche objektive Beweislage zu halten.

§ 136a StPO Die Täuschung bei der Vernehmung ist verboten, daß der Angeschuldigte aufgrund nicht vorhandener Beweise oder Zeugenaussagen überführt sei.

§ 243 StPO Der Richter befragt den Angeklagten nach seinen Personalien. Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift, die, gemäß § 200 StPO die Tat, den Ort und die Zeit genau bezeichnen muß. Auch muß nach § 201 StPO vermerkt und benannt sein, ob der Angeschuldigte Beweise erheben will, über deren Anträge das Gericht beraten und beschließen muß.

§ 243-4StPO Der Angeschuldigte ist über seine Rechte zu belehren, nach den Maßgaben des § 136 StPO, wo ihm freisteht, daß er in schriftlicher und mündlicher Form alles vortragen kann, was ihn zu seiner Verteidigung dienlich erscheint.

§ 240 StPO Der Angeschuldigte kann selber Fragen an die Zeugen stellen. Die Zeugen haben aber kein Recht Fragen zu stellen.

§ 140-142StPO Der Angeklagte kann einen Pflichtverteidiger ( auch nach Wahl möglich ) verlangen, wenn er sich selber nicht verteidigen kann. Der Antrag kann mit § 147 StPO jederzeit begründet werden, weil dieser besagt, daß nur ein Anwalt Akteneinsicht erhält. Der Anwalt ist verpflichtet seinem Mandanten umfangreich zu informieren.

§ 222b StPO Der Beschuldigte kann Befangenheitsanträge gegen Richter und Schöffen stellen.

§ 231b StPO Der Beschuldigte ist auf jeden Fall anzuhören, auch wenn er aus dem Saal wegen ungebührlichem Verhalten verwiesen werden soll.

§ 383 StPO Die Einstellung des Verfahren ist jederzeit möglich, wenn sich die Anschuldigungen nicht zweifelsfrei erweisen lassen.

§ 258 StPO Der Angeklagte hat das letzte Wort

§ 383 StPO Das gesprochene Urteil muß genau begründet sein.

§ 336 StGB Wer wider besseren Wissens ein subjektives Urteil fällt, oder einen Angeschuldigten in seinen Rechten beschneidet, der begeht Rechtsbeugung.

§ 331 StPO Legt ein Angeklagter Berufung ein, so darf diese Berufungsschrift weder zu einer schärferen Verurteilung, noch für ein neues Verfahren benutzt werden. Der Angeklagte muß sich im Rahmen seiner Möglichkeiten verteidigen dürfen, ohne dafür weitere Strafen zu fürchten, die erpresserischen Charakter aufweisen würden.

§ 155 StPO Die Untersuchung und Anklage darf sich nur auf die benannten Gründe erstrecken.

§ 24 StGB Wer freiwillig von einer geplanten Tat zurücktritt, der geht straffrei aus.

§ 388 StPO Wenn ein Angeklagter vorsätzlich, unter falschen Voraussetzungen, angeklagt ist, so kann dieser Widerklage stellen.

§ 186 StPO Üble Nachrede, wer einem anderen eine strafbare Handlung unterstellt, vorsätzlich, wider besseren Wissens.

§ 187 StPO Verleumdung, Rufschädigung, die vorsätzlich darauf abzielt, die Person zu diffamieren, an Fakten vorbei

TEXT: Im Zweifel für den Angeklagten, in dubio pro reo z.B. bei Aussage gegen Aussage

Art. 103 GG Jeder hat vor Gericht das Recht auf Gehör

Art. 3 GG Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln.

Art. 5 GG Alle Menschen haben das Recht auf freie Meinung.

§ 380 StPO Bei verbalen Streitigkeiten kann ein Sühneversuch angestrebt werden.

§ 267 StGB Urkundenfälschung, wenn die Staatsanwaltschaft beweise verfälscht zitiert.

§ 274I StGB Urkundenunterdrückung, wenn die Staatsanwaltschaft entlastendes Material vorenthält.

§ 219 StPO Beweisanträge, die der Angeklagte stellen kann.

§ 266 StPO Zur Anklage ist eine Nachtragsklage nur möglich, wenn der Angeklagte zustimmt.

§ 312 StPO Die Berufungsschrift an die Geschäftsstelle des Landgericht einreichen.

§ 333 StPO Die Revision muß von einem Anwalt eingereicht werden, kann aber auch selber eingereicht werden, wenn einem ein Verteidiger verwehrt wird.

§ 337 StPO Revisionsgründe, wenn Gesetze des Landes verletzt worden sind.

§ 226 StGB Schikaneverbot, bei der Vernehmung / Verhandlung verboten.

§ 123 StGB Hausfriedensbruch, bei Lärmbelästigung ganztägig, wenn Richtwerte überschritten.

§ 164 StGB Falsche Verdächtigungen, Rufmord

Art. 1 GG Die Würde des Menschen ist unantastbar, zu schützen vor Folter und personenbezogenen Beleidigungen, in Form von Kraftausdrücken.

Art. 97 GG Richter sind unabhängig, aber dem Gesetz gegenüber verpflichtet.

§ 111 StPO Beschlagnahmte Druckerzeugnisse sind nach maximal 6 Monaten zurückzuführen.

§ 24 StPO Befangenheit, Ablehnung eines Richters.

§ 26 StPO Ablehungsgesuch an Landgericht schriftlich stellen.

§ 98 StPO Hausdurchsuchung / Beschlagnahme muß richterlich angeordnet sein.

§ 812 BGB Schadensersatzansprüche stellen.

§ 130 BGB Willenserklärung, eine Nötigung / Erpressung liegt erst vor, wenn der Wille einer Person beweiskräftig gebrochen worden ist.

§ 253 StGB Erpressung

§ 240 StGB Nötigung

§ 241 StGB Bedrohung

TEXT: Der BEWEIS muß mit lückenlosen und schlüssigen Argumenten geführt werden. Schon ein leiser realer Zweifel an der Schuld schließt die Verurteilung aus. Wenn ein Richter, wider besseren Wissens, einem Kläger mehr glaubt, als ei-nem Angeklagten, nur weil letzterer vorbestraft ist, so ist das subjektive Urteils-findung und kommt einer Rechtsbeugung gleich.

TEXT: MEINUNGSFREIHEIT ist international unantastbar, solange Personen des öffentlichen Lebens kritisiert werden, aufgrund ihrer Berufspraktiken und Auffassungen. Hämischer Spott und Kommentare gehören genau so dazu, so lange keine Kraftausdrücke gegen die Würde des zu kritisierenden zielen.

§1(2) Presseges. Jedermann steht es frei, durch die Presse jede Ansicht zu äußern, zu verbreiten, oder zu verteidigen.

§2(3) Presseges. Die Pressetätigkeit darf von keinerlei Zulassung abhängig gemacht werden.

§4(1) Presseges. Druckwerke, im Sinne dieses Gesetzes, sind alle Druckerzeugnisse, sowie alle anderen, zur Verbreitung bestimmten Vervielfälltigungen von Schriften und Darstellungen.

§ 40 StGB Bei Geldbußen (Tagessätzen) ist das Einkommen zu berücksichtigen.

§ 42 StGB Zahlungserleichterung möglich, Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeiten.

Art.6 M.-rechte Jeder gilt als unschuldig, und muß seine Unschuld nicht nachweisen.